Leitung Betriebsärztlicher Dienst:
Dr. Albin Freibott
Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde
Facharzt für
Allergologie
Facharzt für Arbeitsmedizin
Tel.: 07171 701-3001
Fax : 07171 701-3009
albin.freibott@klinikum-sgd.de
Ansprechpartner
Sicherheitstechnischer Dienst
Wolfgang Hägele
Tel.: 07171 701-3021
Fax: 07171 701 3029
wolfgang.haegele@klinikum-sgd.de
Der Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Dienst des Ostalbkreises betreut mit 4 Fachärzten / Fachärztin für Arbeitsmedizin und 3 Fachkräften für Arbeitssicherheit
- die Kliniken des Ostalbkreises,
- weitere Kliniken
- Arztpraxen
- soziale Einrichtungen ( Altenheime, Sozialstationen, Rettungsdienste , Kindergärten und -tagesstätten, Jugendhilfeeinrichtungen, Behindertenheime und -werkstätten)
- Ver- und Entsorgungsbetriebe
- Städte und Gemeinden
- gewerbliche Betriebe und industrielle Betriebe
mit insgesamt mehr als 5500 Mitarbeiter / innen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 3 und § 6 sowie der UVV Betriebsärzte.
Durch die Verbindung mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit kann eine Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Rundumbetreuung der Betriebe "aus einer Hand" angeboten werden. Bei Bedarf ist auch nur eine Arbeitsmedizinische oder nur eine Sicherheitstechnische Betreuung möglich.
In den 3 Betriebsarztzentren (Aalen, Ellwangen, Schw. Gmünd ) kann innerhalb des Ostalbkreises eine betriebsnahe und flächendeckende Versorgung gewährleistet werden.
Alle 3 Zentren sind apparativ ausgestattet mit
- Labor
- Röntgen
- Hör- und Sehprüfungen
- Ruhe- und Belastunges - EKG
- Lungenfunktionsprüfung mittels Bodyplethysmographie
- Perimetrie und Psychometrische Tests
So können alle Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen komplett in allen Zentren durchgeführt werden. Die Probanden müssen daher für Untersuchungen nicht noch weitere Termine bei anderen Fachärzten ( z.B. Röntgen ) wahrnehmen.
Als zusätzliches Angebot bieten wir bei entsprechenden Räumlichkeiten die arbeitsmedizinischen Untersuchungen auch direkt in den Betrieben an.
Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,
- Untersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften ( Strahlenschutz, Röntgen-, Gefahrstoff- und Biostoff- Verordnung )
- Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Einstellungsuntersuchungen nach tarifvertraglichen Bestimmungen
können durchgeführt werden.